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Verkehrsrecht
 

Im Bereich Verkehrsrecht bin ich für Sie insbsondere nach Verkehrsunfällen tätig.

Gerade bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfall haben Sie einen Anspruch auf anwaltliche Beratung und Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Sie brauchen also nicht selbst den Schriftverkehr mit der Versicherung führen und sich bei der Schadensregulierung vertrösten lassen. Als Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung möglichst schnell alle Schäden ersetzt, z.B. Personenschaden (Schmerzensgeld), Fahrzeugschaden (Wertersatz oder Reparatur), Abschleppkosten, Mietwagen (oder Nutzungsausfallentschädigung), Gutachter- und Anwaltskosten.

 

Michael Menz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Guardinistraße 80, 81375 München, Tel. und Fax 089/20245972, E-Mail mm@anwalt-menz.de